Hier ein Auszug meiner Ausbildung im Bereich der rechtlichen Betreuung:
- Familienrecht BGB
- Betreuungsrecht
- Rechtliche Betreuung
- Einrichtung einer Betreuung § 1896 I 1BGB
- Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
- Mitbetreuer, Gegenbetreuer, Verhinderungsbetreuer
- Der Einwilligungsvorbehalt
- Sicherungsmechanismen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Geschäftsfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit
- Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
- Unterbringung § 1906 BGB
- Gesundheitssorge § 1904 BGB
- Genehmigungserfordernis bei gefährlichen ärztlichen Eingriffen (§ 1904 BGB)
- Sterilisationsbetreuung
- Psychiatrische/Neurologische Krankheitslehre:
- Psychiatrische Krankheitsbilder (z. B. Psychosen, Alkoholsucht)
- Neurologische Krankheitsbilder (z. B. Demenz, Schlaganfall, Parkinson)
- Organische einschl. symptomatische psychische Störungen
- Verhaltensstörungen und psychische Störungen und psychotrope Substanzen
- Intelligenzminderung
- Psychopharmakologie
- Vermögenssorge
- Leistungsansprüche von Betreuten
- Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr
- Verträge, Mahnverfahren
- Haftung
- Strafrechtliche Handlung § 166 StGB
Referenten meiner Ausbildung waren u. a.:
Frau Jutta Kretz
Direktorin des AG Heidelberg, Präsidentin des LG Mosbach
Herr Prof. Dr. A. Scheulen
Dozent für Familienrecht und Betreuungsrecht, Professor an der Ev. Hochschule Nürnberg
Herr Prof. Dr. T. Föschle
Professor für Familienrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Siegen
Herr Dr. med. M. Hipp
Neurologe, Psychiater, Dozent an der Fachhochhochschule Münster
Danke allen Referenten und Kollegen für diese spannende und lehrreiche Zeit.
Die nächsten Weiterbildungen stehen schon auf der Liste :-)